Der Zerschlagungswert ist jener Wert eines Wirtschaftsgutes, der im Falle einer Betriebsauflösung, eines Notverkaufes, einer Zwangsversteigerung oder anderen Gründen, die einen dringlichen Verkauf erfordern, am freien Markt erzeilt werden kann.
Dieser Wert ist im Normalfall deutlich geringer als der Marktwert, da die Dringlichkeit eine optimale Verwertungsvorbereitung und Realisierung nicht gestattet.